Die Rechtsanwaltskanzlei Hoenig ist stark
arbeitsrechtlich orientiert. Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer, als auch
Arbeitgeber. Als zur
Schlichtung zugelassene
Gütestelle liegt mir viel daran, Streitigkeiten außergerichtlich zu
erledigen. Ich regele gerne die Formalitäten mit einer evtl. bestehenden
Rechtsschutzversicherung. Es besteht eine
Kooperation mit Rechtsanwalt Kuisle,
(Schwerpunkte im
Verkehrsrecht,
Immobilienrecht insbesondere Miet- Pacht- und Baurecht, Familien- und
Erbrecht sowie Strafrecht),
sowie mit Rechtsanwalt Christ (Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenz- und
Zwangsvollstreckungsrecht).
Ein Überblick über die Tätigkeitsschwerpunkte*:
Arbeitsrecht*
und Zivilrecht mit Bezug zum
Arbeitsrecht
Handelsvertreterrecht • Kündigungsrecht • Gesetze • Betriebsverfassung • Arbeitsförderung • Scheinselbständigkeit • Schnittfeld Arbeitsrecht-Sozialrecht
Den theoretischen Teil der Ausbildung zum
Fachanwalt für Arbeitsrecht habe ich bei der Deutschen Anwalt Akademie durch den
Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechts abgeschlossen.
Ein Überblick über die wichtigsten Teilbereiche im Arbeitsrecht:
-
Kündigungsschutzrecht*:
Infos zum Thema Kündigungsschutz für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber;
Kündigungsschutzrecht ist mein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des
Arbeitsrechts.
In
Kündigungsschutzsachen vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber
schwerpunktmäßig im südbayerischen Raum gerichtlich und außergerichtlich. In
geeigneten Fällen übernehme ich in diesem Rechtsgebiet Mandate im gesamten
Bundesgebiet.
Oft kann in diesem
Rechtsgebiet eine Streitigkeit außergerichtlich gelöst werden. Stets ist jedoch
zu beachten, dass im Regelfall Kündigungsschutzklagen nur innerhalb von drei
Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden können. Eine außergerichtliche
Einigung muss deshalb vorher erfolgen, wenn nicht fristwahrend Klage beim
zuständigen Arbeitsgericht eingelegt wurde.
-
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis:
Vertretung und
Beratung bezüglich Abmahnungen, Verwarnungen und Beurteilungen
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Vertretung bei
Zahlungsforderungen: Variable Vergütungen, fälliges Gehalt, Urlaubsabgeltung
u. Überstunden, Zielvereinbarungen, Karenzentschädigungen aus
Wettbewerbsverboten, Schadensersatz- Forderungen
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Zeugnisstreitigkeiten
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Betriebsverfassung und Mitbestimmungsrecht
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Scheinselbständigkeit,
Beitragsstreitigkeiten
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Dienstvertragsrecht: Recht der Geschäftsführer, Handelsvertreterrecht
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Arbeitsförderungsrecht
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Rente,
Kranken- Unfall, und Pflegeversicherung
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Schutz besonderer
Personengruppen am Arbeitsplatz:
Schwerbehindertenrecht,
Elternzeit,
Mutterschutz
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Vertragsrecht: Beratung bei Vertragsabschluss,
Nichterfüllung, Kündigung von Verträgen, Schlechtleistung, Verzug,
Pflichtverletzungen im Dienstvertragsrecht, Geschäftsbesorgungsrecht,
Auftragsrecht und Werkvertragsrecht
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Schadens- und Haftungsrecht:
Schadensersatz wegen unerlaubten Handlungen oder aufgrund von
Vertragsverletzungen
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Gesellschaftsrecht: Recht der
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, GmbH- Recht; Gesellschaftsrechtliche
Beratung in arbeits- und sozialrechtlichem Zusammenhang
-
Branchenspezifische Beratung
von Unternehmen
-
Medizinrecht,
insbesondere mit arbeitsrechtlichem Bezug
Sozialrecht*
mit Bezug zum
Arbeitsrecht
Den
theoretischen Teil der Ausbildung zum Fachanwalt für Sozialrecht
habe ich beim Deutschen Anwalt Institut durch den Erwerb besonderer
theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Sozialrechts abgeschlossen.
Ein Überblick über die
wichtigsten anwaltlichen Dienstleistungen in diesem Rechtsgebiet:
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Arbeitsförderungsrecht:
Leistungen an Arbeitgeber, Träger, Arbeitslose
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Arbeits- und sozialrechtliche
Organisationsberatung
zur Vermeidung der Folgen von
Scheinselbständigkeit,
Neue Vertragsmodelle: Franchising,
Selbständigkeit
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Sozialversicherungsbeiträge: Vertretung
und Beratung im Falle strittiger Beitragsforderungen, Beratung bei
Sozialversicherungs- Betriebsprüfungen, Sozialversicherungsrecht: Rentenrecht, Vorruhestand,
Krankenversicherung- und
Pflegeversicherung, Unfallversicherungsrecht: Arbeitsunfall, Berufskrankheiten;
Schwerbehindertenrecht:
z. B. Vorzeitige Rente wegen Schwerbehinderung oder verminderter
Erwerbsfähigkeit, Verfahren beim Versorgungs- bzw. Integrationsamt
Interessenschwerpunkt:
Außergerichtliche
Streitbeilegung
Oft ist eine außergerichtliche Einigung ein Gebot der Vernunft. Ich
berate und vertrete Sie bei außergerichtlichen Einigungsversuchen,
insbesondere im Arbeitsrecht. Gerne bin ich auch bereit, als unparteiischer Mittler zu
vermitteln und zu schlichten. In diesem Falle kann ich i.d.R. jedoch nur
tätig werden, wenn ich keine Partei zuvor in einem streitigen Verfahren
vertreten habe. Meine Kanzlei ist als Gütestelle i. S. d.
Bayerischen Schlichtungsgesetz zugelassen, so dass Vereinbarungen in
einen Schlichtungsverfahren den Charakter eines Vollstreckungstitels
haben. Mehr zum Thema Schlichtung und Mediation finden sie auf der Seite
Schlichtung.
In
Bereichen, die ich nicht schwerpunktmäßig bearbeite, kooperiere ich
ständig mit folgenden Rechtsanwälten:
Mein Kooperationspartner
Rechtsanwalt Ralf Kuisle ist
schwerpunktmäßig tätig im
Familien- und
Erbrecht
Immobilienrecht
(Miet- Pacht- Wohnungseigentums- und Baurecht)
Verkehrsrecht
Strafrecht
Mein Kooperationspartner Rechtsanwalt
Andreas Christ hat seine Tätigkeitsschwerpunkte im
Insolvenzrecht und
Zwangsvollstreckungsrecht
Weitere
Angaben zu meiner Person und zum Berufsrecht (Impressum, Angaben
nach dem Teledienstgesetz)
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